Freilegung von Zähnen

Freilegung von Zähnen

Gelegentlich gliedern sich bleibende Zähne nicht in die Zahnreihe ein sondern bleiben aufgrund unterschiedlichster Ursachen teilweise oder ganz im Kieferknochen eingebettet. Neben den ästhetischen und funktionellen Beeinträchtigungen sind diese Zähne auch häufig schwer zu reinigen, was zu einem erhöhten Kariesrisiko führt.

Wenn der natürliche Zahndurchbruch verhindert ist, können Zähne auf chirurgischem Wege freigelegt werden. Dazu öffnet der Oralchirurg das Zahnfleisch um den betroffenen Bereich herum und entfernt das Knochengewebe, das den Zahn bedeckt. In der Regel wird ein Bracket mit einem Draht oder einer Kette an dem Zahn befestigt und dient so als Verankerung für eine spätere kieferorthopädische Behandlung und Einstellung. Abschließend wird die Wunde wieder verschlossen.

Die Lage des verlagerten Zahnes im Kiefer lässt sich bei der Behandlungsplanung mithilfe eines DVTs präzise bestimmen. Der Eingriff verläuft in der Regel dank moderner ultraschallbasierter Piezochirurgie schnell und unkompliziert unter örtlicher Betäubung.

Im Anschluss ist meist eine kieferorthopädische Behandlung erforderlich. Hierbei wird das Bracket über den daran befestigten Draht mit einer festen Zahnspange verbunden. So rückt der retinierte Zahn Schritt für Schritt an seine vorhergesehene Position. Die enge Abstimmung mit dem Kieferorthopäden oder der Kieferorthopädin ist daher ein wesentlicher Aspekt bei der Freilegung von Zähnen.